Trans*ident - psychotherapeutische Stellungnahmen ("Gutachten")

Florian Friedrich • 24. Oktober 2025

Stellungnahmen für trans*Personen

Ich schreibe psychotherapeutische Stellungnahmen (umgangssprachlich "Gutachten") für trans*idente Menschen. Meine Zielgruppen sind Kinder, Jugendliche und erwachsene trans*Personen.

Trans*ident - psychotherapeutische Stellungnahmen (

Psychologische und fachärztliche Stellungnahmen

Ich bin Psychotherapeut und Sexualtherapeut in Salzburg und Hamburg mit dem Schwerpunkt trans*Identität (Transgender, Transsexualität, agender, polygender, genderfluid, nicht binär) und LGBTIQA* und biete auch online Coming-Out-Beratung und psychologische Hilfe für trans*Personen an.


Menschen, die trans* sind, benötigen in Österreich eine

  • psychotherapeutische ODER psychologische
  • UND fachärztliche Stellungnahme

bevor sie mit der Hormontherapie oder körpermodifizierenden Maßnahmen zur Angleichung an ihr Wunschgeschlecht beginnen können. Das sehen die österreichischen Behandlungsempfehlungen vor. Auch die Änderung des Personenstandes ist in der Regel nur mit diesen Stellungnahmen möglich.


Der Weg der Stellungnahmen und Gutachten in Österreich

  1. Sie benötigen als trans*Person über einen Zeitraum von mehreren Monaten eine begleitende Psychotherapie. Wenn jemand gerade depressiv ist oder unter starken Ängsten oder anderen Belastungen leidet, dann kann eine Sitzung auch wöchentlich sinnvoll sein. Diese Psychotherapie ist in Österreich verpflichtend (und somit ethisch fragwürdig, weil Psychotherapie ja immer freiwillig sein sollte), sie wird jedoch von den aktuellen Richtlinien, Leitlinien und den Sozialversicherungsträgern unbedingt vorgesehen. In Österreich ist dieses Prozedere kürzer und trans*freundlicher als in Deutschland. Lassen Sie sich daher nicht beunruhigen, wenn Sie auf deutschen Webseiten andere Informationen lesen.
  2. Nach mehreren Monaten kann der/die Psychotherapeut*in dann eine psychotherapeutische Stellungnahme verfassen, in der er/sie bestätigt, dass seiner/ihrer Einschätzung nach Trans*Geschlechtlichkeit vorliegt (hierfür ist die Diagnose: „F64.0 Transsexualismus“ unbedingt erforderlich). Diese Diagnose wird auch für Personen gegeben, die sich als genderfluid, non-binary, als agender oder polygender erleben.
  3. Mit dieser Stellungnahme geht es dann zu einem/einer Psychiater*in der Wahl, die/der das fachärztliche Gutachten erstellt. Mit diesem kann dann der Personenstand geändert werden und Sie können mit hormonellen Maßnahmen beginnen.
  4. Für weitere chirurgische und körpermodifizierende Maßnahmen (frühestens ab einem Jahr nach dem Start der Hormontherapie) braucht es dann a) eine weitere aktuelle klinisch-psychologische ODER psychotherapeutische Stellungnahme sowie b) eine psychiatrische Kontrolluntersuchung und Stellungnahme
  5. Während des gesamten Prozesses wird eine psychologische oder psychotherapeutische Begleitung empfohlen.


Kinder und Jugendliche

Diese Empfehlungen für den Behandlungsprozess gelten lediglich für Personen ab Eintritt der Volljährigkeit, also für Erwachsene mit trans*Geschlechtlichkeit oder Geschlechtsdysphorie. Kinder und Jugendliche haben spezielle Bedürfnisse, weswegen es hier eigene und sehr individuelle Wege und Empfehlungen gibt.

Dokumentation: "Trans*: Wer bestimmt mein Geschlecht?"

Der Film dokumentiert die deutsche Situation, die komplizierter ist als der österreichische Weg. In Deutschland entscheiden nämlich Gerichte, ob die Änderung von Namen und Geschlecht möglich sind.

Ich schreibe psychotherapeutische Stellungnahmen

Ich biete psychologische Hilfe und Begleitung auf dem Weg der Transition an und schreibe psychotherapeutische Stellungnahmen. Wenn Sie ein geringes Einkommen haben und bei der ÖGK-Salzburg oder BVAEB versichert sind, dann biete ich kostenlose Therapieplätze für Wirtschaftlich Schwache an.


Wie viel kostet die psychotherapeutische Stellungnahme?

Ich verfasse die Stellungnahme dialogisch zusammen mit Ihnen. Das tun wir während der psychotherapeutischen Sitzungen, weswegen hier keine zusätzlichen Kosten für Sie anfallen. Die Preise für die psychotherapeutisch Sitzungen finden Sie hier.


Meine besonderen Schwerpunkte sind zudem

  • Asperger / Autismussspektrum & trans*Identität
  • ADS und ADHS & trans*Identität
  • Borderline & trans*Identität



Supervision für Fachkräfte, Berufsgruppen und Helfer*innen

Ich biete Weiterbildungen und Supervisionen für Helfer*innen, Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen, Sozialarbeiter*innen und Pädagog*innen an, die mit trans*Personen arbeiten.

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Was sind Rituelle Gewalt und Satanic Ritual Abuse (SRA)? Rituelle Gewalt und SRA gibt es nicht, sie sind ein Märchen, eine Urbane Legende. Das Konstrukt ist eine Verschwörungstheorie, die unter Psychotherapeut*innen weit verbreitet ist und nicht hinterfragt wird. Die bekannte Traumatherapeutin Michaela Huber gilt als eine der Hauptvertreterinnen dieser Theorie. Das Narrativ behauptet, dass geheime Organisationen, wie etwa Satanssekten, im Untergrund Kinder missbrauchen, foltern, abrichten und mittels Mind Control fernsteuern. Rituelle Gewalt werde von der Politik, von der Justiz, von der Polizei und den Reichen und Mächtigen verschleiert. Gerade der nicht empirische Nachweis der Rituellen Gewalt sei ein Beweis für deren Existenz. Auch Behandlungsfehler durch Traumatherapeut*innen und das Suggerieren falscher Erinnerungen sind kein Beweis für die Existenz Ritueller Gewalt. Wer sich kritisch dagegen äußert, der wird massiv angefeindet und ihm wird rasch unterstellt, dass er selbst ein Teil dieser großen Verschwörung sei oder zumindest generell Gewalt an Kindern rechtfertige, ganz nach dem Motto: "Wer nicht für mich ist, ist gegen mich und auch gegen alle Opfer von Gewalt." Viele meiner Kolleg*innen wissen gar nicht, dass es sich bei dieser dümmlichen Theorie lediglich um ein Verschwörungsnarrativ handelt. Eine Klarstellung oder: Wer hat hier ihren eigenen einst guten Ruf geschädigt? Die bekannte Psychotherapeutin Michaela Huber verbreitet Verschwörungsgeschichten zu Satanismus, Satanic Panic und Ritueller Gewalt. Diese konnten bis heute nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden. Somit handelt es sich bei Ritueller Gewalt um eine Urbane Legende bzw. um ein Verschwörungsnarrativ, welches ein False-Memory-Syndrom suggerieren kann. Nachdem mir eine Kollegin auf einer Social-Media-Plattform unterstellt hat, ich würde bei der "renomierten" Kollegin Michaela Huber Rufschädigung und Diskreditierung begehen, dass diese mittlerweile entlastet worden sei (falsch!), dass ich ihren therapeutischen Ansatz abwerte (richtig, da fühle ich mich verstanden, wobei eine Verschwörungstheorie in meiner Welt kein psychotherapeutischer Ansatz ist) und dass mein Beitrag „vollkommen überflüssig sei“, habe ich ihr folgendes geantwortet: Michaela Huber gilt heute als sehr umstritten und wird sogar auf Wikipedia heftigst als Verschwörungstheoretikerin kritisiert. In Österreich würde ich Michaela Huber sofort bei der Ethikkommission melden, und eventuell würde ihr sogar die Zulassung als Psychotherapeutin entzogen werden, wenn sie sich nicht von ihren Verschwörungsgeschichten zur rituellen Gewalt distanziert. In Deutschland ist das leider etwas schwieriger. Michaela Huber wurde keinesfalls entlastet und konnte ihre Theorien bis heute nie beweisen. Ohne jedes Unrechtsbewusstsein oder die Bereitschaft, in einen wissenschaftlichen Dialog und Diskurs zu treten, verbreitet sie nach wie vor ihre esoterische Ideologie. So dürfen sich Psychotherapie-Schulen oder traumatherapeutische Ansätze, die einen seriösen Anspruch nach dem State-of-the-Art haben, nicht verhalten, so verhalten sich allerdings Sekten (was paradox ist, denn Huber postuliert ja, Satanssekten aufzudecken). Hier werden Huber und ihre Jünger*innen dem ganz ähnlich, was sie zu bekämpfen suchen.