Mag. Florian Friedrich, BA
Psychotherapeut (Existenzanalyse)
Mail: florian.friedrich@psychotherapie-salzburg.de
Adressen: Innsbrucker Bundesstraße 47
und Fürstenallee 9
5020 Salzburg
Österreich
Mag. Florian Friedrich, BA
Psychotherapie, Beratung und Coaching
Wichtig: Ich bin in meiner Praxis voll und kann daher keine Ersttermine
für neue Klient*innen anbieten.
Wie komme ich zu einem gratis-Therapieplatz?
Diese sind für Menschen mit geringem Einkommen oder Rehageld-Bezieher*innen reserviert. Die kostenlosen Therapieplätze sind kontingentiert und werden nach Antragstellung von der ÖGK voll finanziert - ganz ohne Selbstbehalt.
Ich biete kostenlose Psychotherapieplätze und Hilfe für wirtschaftlich schwache Menschen und Bezieher*innen von Rehabilitationsgeld an.
In Österreich und Deutschland muss man oft lange auf einen gratis Psychotherapieplatz warten. In Salzburg ist das nicht der Fall. Salzburg gilt sogar österreichweit als Best Practice Beispiel für eine gute psychotherapeutische Versorgung. Das Kontingent an kostenlosen Psychotherapieplätzen ist nicht einmal ausgeschöpft.
Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) fordert die Aufhebung der Kontingentierung der Kassenpsychotherapieplätze und bessere Rahmenbedingungen für Psychotherapeut*innen.
Die Kriterien im Überblick:
Für wen?
Im
Bundesland Salzburg gibt es bei eingetragenen Psychotherapeut*innen kostenlose Therapieplätze, wenn Menschen ein geringes Einkommen haben, d.h. wirtschaftlich schwach sind oder Rehabilitationsgeld beziehen. Versicherte der ÖGK, die ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben und die Kriterien für die Rezeptgebührenbefreiung erfüllen, können Psychotherapie als Sachleistung gratis in Anspruch nehmen und haben dann gar keinen Selbstbehalt mehr. Sie bezahlen somit 0€ für eine Psychotherapie. Für einen kostenlosen Therapieplatz müssen Sie zusammen mit Ihrem/Ihrer Therapeuten/Therapeutin einen Antrag bei der Krankenversicherung stellen.
Wer bei der ÖGK Salzburg oder der BVAEB Salzburg versichert ist und seinen Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg hat, der kann Einzelpsychotherapie als Sachleistung (mit Ausgleichszahlungen aus Landesmitteln und ohne Kostenbeteiligung) in Anspruch nehmen. Den Berechnungen liegt das Nettoeinkommen bei der Rezeptgebührenbefreiung zugrunde.
Student*innen, die ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben, erhalten Psychotherapie für wirtschaftlich Schwache und können auch von WS-Psychotherapeut*innen behandelt werden, wenn sie schwere psychische Erkrankungen aufweisen. Das ist etwa bei schweren Depressionen der Fall, bei Suizidalität, oder wenn die psychische Erkrankung es unmöglich macht, eine Arbeit zu finden bzw. zu arbeiten, Freund*innen zu finden, zu studieren bzw. das Studium zu beenden.
Zumindest müssen bei Studierenden folgende Kriterien vorliegen:
Die Richtwerte
Das monatliche Nettoeinkommen darf dabei im Jahr 2025 folgende Richtwerte nicht übersteigen:
Wichtig: Dem Einkommen der versicherten Person wird das Einkommen der Ehegattin/des Ehegatten oder des/der Lebenspartners/Lebenspartnerin hinzugerechnet. Auch Einkommen von anderen Personen, die im selben Haushalt leben, werden mit 12,5 Prozent berücksichtigt.
Der Antrag bei den Versicherungen
Die Prüfung des geringen Einkommens erfolgt bei Versicherten der ÖGK nach Stellung eines Antrages durch die ÖGK Salzburg. Wenn Sie bei der BVAEB Salzburg versichert sind, dann müssen Sie den Antrag bei der BVAEB Salzburg stellen.
Hier finden Sie übrigens Psychotherapeut*innen mit kostenlosen Therapieplätzen
Die neue Regelung für Menschen mit geringem Einkommen hat einige Vorteile:
Eine Sexualtherapie wird auch bei Menschen mit geringem Einkommen nur dann übernommen, wenn ein psychischer Leidensdruck vorliegt, d.h. wenn eine psychische Diagnose vorliegt. Dies können sein:
Nein, Paartherapie, Paarberatung und psychologische Beratung zählen nämlich nicht zur Psychotherapie. Aus diesem Grund werden die Kosten auch nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn ein*e Partner*in unter einer psychischen Erkrankung leidet und diese die Partnerschaft belastet, dann kann es sinnvoll sein, dass beide Partner*innen gemeinsam an einer Psychotherapie teilnehmen.
Das kann etwa bei folgenden psychischen Erkrankungen sinnvoll sein:
Wie viel bekomme ich zurück, wenn ich keinen kostenlosen Therapieplatz bekomme?
Wenn Sie keinen Therapieplatz für Menschen mit geringem Einkommen erhalten (etwa weil das Gehalt über dem Richtwert liegt), dann leisten die Krankenkassen Zuschüsse zu jeder Stunde, die der/die Patient*in bezahlt hat:
Im Jahr 2024 sind das folgende Sätze:
ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)
Die Österreichische Gesundheitskasse erbringt bei Fehlen vertraglicher Regelungen folgende Kostenzuschüsse:
Einzelsitzung 60 Minuten
33,70 € (= 50 Min Therapie und 10 Min Admin-Arbeit)
Einzelsitzung 30 Minuten
19,30 €
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 45 Minuten 8,50 €
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 90 Minuten 12,10 €
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 135 Minuten 20,50 €
Familiensitzung (mindestens 3 Personen) 75 Minuten 42,70 €
Familiensitzung (mindestens 3 Personen) 100 Minuten 60,10 €
BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)
Die BVAEB leistet Kostenzuschüsse für die Psychotherapie, die jährlich angepasst werden. Seit 1.1. dieses Jahres gelten folgende Beträge:
Einzelsitzung ab 25 Minuten
27,10 €
Einzelsitzung ab 50 Minuten
46,60 €
Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten
10,90
€ Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten
15,60 €
Weitere Informationen der BVAEB zur Erhöhung der Zuschüsse finden Sie hier.
SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen)
Einzelsitzung ab 50 Minuten
45,00 €
Einzelsitzung ab 25 Minuten
26,26 €
Gruppensitzung (max. 10 Personen) ab 90 Minuten pro Person
15,01 €
Gruppensitzung (max. 10 Personen) ab 45 Minuten pro Person
10,51 €
Weitere Informationen der SVS zur Erhöhung der Zuschüsse finden Sie hier.
Die Honorarnoten können bei den verschiedenen Versicherungsträgern zur Refundierung eingereicht werden. Dabei muss eine psychische Symptomatik oder Erkrankung vorliegen, die eine psychotherapeutische Krankenbehandlung notwendig macht.