Mag. Florian Friedrich, BA
Psychotherapeut (Existenzanalyse)
Mail: florian.friedrich@psychotherapie-salzburg.de
Adressen: Innsbrucker Bundesstraße 47
und Fürstenallee 9
5020 Salzburg
Österreich
Mag. Florian Friedrich, BA
Psychotherapeut (Existenzanalyse)
in Salzburg / Hamburg
Wichtig: Ich kann erst ab Anfang Februar 2025 wieder freie Plätze und Erstgespräche anbieten.
Opfer von Verbrechen haben in Österreich viele Rechte. Doch die meisten Opfer wissen das gar nicht. In Österreich regelt das Opferschutzgesetz den Anspruch auf eine kostenlose Versorgung, Behandlung und Psychotherapie.
Wenn Sie ein Gewaltverbrechen erleben mussten und deshalb eine Therapie benötigen, so übernimmt das Bundessozialamt oder der Weiße Ring die Restkosten, d.h. jenen Teil der Therapiekosten, welcher nicht durch die Krankenkasse refundiert wird. Die Übernahme der Kosten ist in Österreich durch das Verbrechensopfergesetz geregelt. Im Falle eines Tötungsdelikts werden auch für Angehörige und Hinterbliebene die Kosten übernommen.
Ich unterstütze Sie dabei, eine kostenfreie Psychotherapie bei mir zu bekommen.
Die Kosten für eine Psychotherapie (und auch für andere unterstützende Maßnahmen) werden vom Bundessozialamt übernommen, und zwar auch dann, wenn die Täter*innen unbekannt oder nicht mehr auffindbar sind. Auch wenn Sie während Ihrer Kindheit schwere körperliche und/oder sexuelle Gewalt erleben mussten, und deshalb heute noch immer unter Traumafolgesymptomenn bzw. an einer Posttraumatischen Belastungsstörung leiden, profitieren sie vom Opferschutzgesetz, welches auch dann eine kostenlose Therapie vorsieht.
Sind die Täter*innen noch am Leben und greifbar, dann fordert das Bundessozialamt von ihnen die Kosten der Psychotherapie und sonstiger Behandlungen im Regressweg zurück.
Opfer bekommen etwa dann die Kosten für eine Psychotherapie erstattet, wenn folgende Straftaten vorliegen:
Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine wesentliche Voraussetzung für die Kostenübernahme ist aber, dass die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten geahndet wird.
Die Täter*innen müssen übrigens nicht bekannt sein. Opfer von Verbrechen bekommen auch dann finanzielle Hilfe, wenn eine Anzeige gegen Unbekannt vorliegt.
Eine Anzeige ist nicht immer notwendig bzw. möglich. Dass kann etwa der Fall sein, wenn
Dies hat zur Folge, dass auch dann die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden, wenn Menschen während ihrer Kindheit schwere Gewalt erfahren mussten und die Tat schon viele Jahre zurückliegt. In diesem Fall bedarf es aber einer Begutachtung durch Ärzt*innen des Bundessozialamtes.
Österreichische Staatsbürger*innen haben immer Anspruch auf finanziellen Opferschutz. Staatsbürger*innen aus der EU oder dem EWR auch, sofern die Gewalt auf österreichischem Staatsgebiet oder in einem österreichischen Schiff oder Luftfahrzeug begangen wurde. Dies gilt auch dann, wenn sich das Schiff oder Luftfahrzeug zum Zeitpunkt der Straftat außerhalb von Österreich befunden hat.
Menschen aus anderen Staaten haben dann Anspruch auf finanzielle Hilfe, wenn sie sich rechtmäßig in Österreich aufhalten und die Straftat auf österreichischem Staatsgebiet oder auf einem österreichischen Schiff oder Luftfahrzeug begangen worden ist.
Fazit: Viele Opfer wissen zu wenig um ihre Rechte und nehmen die Opferhilfe nicht in Anspruch. So zahlen viele eine Psychotherapie selbst, obwohl sie dies gar nicht müssen.
Stalking ist eine schwere Straftat. Die Opfer haben Anspruch auf eine kostenlose Psychotherapie. Das Bundessozialamt kann dabei von den Täter*innen einen Regress der Kosten einfordern.