Trans*ident - Personenstandsänderung und Start der Hormontherapie

Florian Friedrich • 11. August 2025

Was benötige ich, um meinen Personenstand zu ändern und mit der Hormontherapie zu beginnen?

In Österreich ist es rechtlich möglich, den Personenstand ohne psychotherapeutisches oder fachärztliches Gutachten zu ändern, wobei viele Behörden diesbezüglich unsicher sind und eine psychotherapeutische Stellungnahme verlangen.

Grundsätzlich brauchen Sie deshalb, wenn Sie trans*ident (transgender, transsexuell, non binär) sind, für die Änderung des Personenstandes und den Beginn der Hormontherapie noch immer

  • a) eine psychologische ODER psychotherapeutische Stellungnahme sowie
  • b)die Stellungnahme eines Facharztes*/einer Fachärztin* für Psychiatrie

dass bei Ihnen „Transsexualität“ vorliegt und dass aufgrund Ihrer trans*Identität mit der Hormonbehandlung begonnen werden sollte. 

Trans*ident - Personenstandsänderung und Start der Hormontherapie

Empfehlungen für den Behandlungsprozess

Die begleitende Psychotherapie sollte mindestens über einen Zeitraum von vier bis sechs Monaten stattfinden, wobei die Häufigkeit der Sitzungen nicht festgelegt ist. Die psychotherapeutische Behandlung ist entsprechend dem Ausmaß des individuellen Leidenszustands der Patientin*/des Patienten* durchzuführen. D.h. auch, dass eine trans*Person, die keinen Leidenszustand hat, keine hochfrequente Psychotherapie benötigt.


"Das Ziel der Behandlung ist eine Verbesserung der psychischen und sozialen Situation (z.B. Selbstfürsorge, Arbeitsfähigkeit, Entwicklung tragfähiger Lebens- und Beziehungsperspektiven, realistische sexologische Erwartungshaltung etc.) sowie die Stärkung der Identität der Patientin/des Patienten. Bei Vorliegen koexistenter psychischer, sozialer und/oder somatischer Störungen ist deren Behandlung durch eine Klinische Psychologin/einen Klinischen Psychologen, eine Psychotherapeutin/einen Psychotherapeuten, eine Fachärztin/einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin oder eine andere Fachärztin/einen anderen Facharzt angezeigt.“ 

(Empfehlungen für den Behandlungsprozess bei Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus nach der Klassifikation in der derzeit gültigen DSM bzw. ICD-Fassung Stand: 20/06/2017)


Vor der Hormonbehandlung und Start mit Hormonen

Sie können natürlich den Psychotherapeuten*/die Psychotherapeutin* und die Fachärztin*/den Facharzt* frei wählen. 

Vor der Hormonbehandlung 

Nach dem diagnostischen Prozess erfolgt, bei Wunsch nach einer Hormonbehandlung, eine urologisch-gynäkologische Untersuchung und ein Risikoscreening hinsichtlich möglicher Kontraindikationen. Bei Bedarf kann eine zytogenetische Untersuchung indiziert sein. Im Falle des Vorliegens von Kontraindikationen sind diese in die fachärztliche, klinisch-psychologische oder psychotherapeutische Behandlung einzubeziehen. Darüber hinaus erfolgt vor der Hormontherapie eine Stellungnahme durch: 

die Klinische Psychologin/den Klinischen Psychologen (a) ODER die Psychotherapeutin/den Psychotherapeuten (a) mit einer anschließenden psychiatrischen Kontrolluntersuchung (b) sowie einer gemeinsamen Indikationsstellung der beteiligten Berufsgruppen für den weiteren Behandlungsverlauf hinsichtlich psychischer und somatischer Behandlungskomponenten. Bei dieser Indikationsstellung handelt es sich um 

eine von der/von dem Fallführenden zusammengefasste Stellungnahme, aus der ein Konsens klar ersichtlich sein soll.

(op.cit.)


Hormonbehandlung 

Erst bei Indikationsstellung zur Einleitung somatischer Behandlungsschritte darf eine Hormontherapie erfolgen, die kontinuierlich ärztlich kontrolliert werden muss. Parallel dazu ist die fachärztliche, klinisch-psychologische oder psychotherapeutische Behandlung nach Bedarf fortzusetzen, bei der es auch um die Begleitung der „real life experience“ (Leben in der angestrebten Geschlechtsrolle) geht. Die Hormontherapie erfolgt in der Regel über den Zeitraum eines Jahres. Danach können bei Wunsch genitalchirurgische Eingriffe vorgenommen werden. 

Eine Angleichung an die gewünschte Geschlechtsrolle durch Vornahme chirurgischer Eingriffe kann auch ohne vorherige Hormontherapie erfolgen (z. B. Mastektomie).

(op.cit.)


Personenstandsänderung

Exkurs: Personenstandsänderung 

 Die Rechtsordnung berücksichtigt nach derzeitigem Stand „Transsexualität“ nicht ausdrücklich. Das Personenstandsgesetz normiert in § 41, dass Beurkundungen zu ändern sind, wenn sie nach der Eintragung unrichtig geworden sind. Die folgenden Kriterien für eine Personenstandsänderung beruhen auf dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 27.02.2009, Zahl 2008/17/0054. Voraussetzung zur Bewilligung einer Personenstandsänderung, die in Österreich unabhängig von somatischen Maßnahmen erfolgen kann, ist eine Stellungnahme einer Fachärztin/eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin oder einer Klinischen Psychologin/eines Klinischen Psychologen oder einer Psychotherapeutin/eines Psychotherapeuten, welche folgende Punkte enthält: 

- die Diagnose Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus in der Klassifikation der derzeit gültigen Fassung des DSM bzw. ICD; 

- die Feststellung, dass die Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus ohne Behandlung aus heutiger Sicht mit sehr großer Wahrscheinlichkeit als dauerhaft und irreversibel eingestuft werden kann; 

- die Mitteilung, dass sich das äußere Erscheinungsbild der gewünschten Geschlechtsrolle deutlich angenähert hat.

(op.cit.)

Posttraumatische Belastungskompetenz
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Trauma nach einer Brandkatastrophe: Was hilft?
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Was ist
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Zu hohe Idealvorstellungen und Klischees, die uns im Weg stehen Viele Menschen haben sehr verkopfte Konstrukte und Konzepte von „Wahrer Liebe“. Emotional betrachtet ist Liebe ein starkes körperliches und seelisches Gefühl, das viele Menschen im Brustraum oder um die Herzgegend, aber auch von Kopf bis Fuß spüren. Viele fühlen Liebe als innere Wärme, als ob eine kleine Sonne aufginge und uns innerlich erstrahlen ließe. Das Gefühl Liebe ist losgelöst von der Sexualität. Dabei kann die Liebe die Sexualität ergänzen, dies ist jedoch nicht immer zwingend der Fall. Das körperliche und emotionale Fühlen von Liebe können wir bei Sexualpartner*innen, aber auch bei Freund*innen, in der Natur, für unsere Kinder, Eltern, Tiere u.v.m. erleben. Das gesellschaftliche Konstrukt „Wahre Liebe“ ist allerdings ein Mythos, denn Liebe ohne Konflikte und Begrenzungen gibt es nur in Märchen oder Hollywoodfilmen kurz vor dem Ende des Streifens. Mit der Realität hat das Ganze wenig zu tun. Ich biete Paartherapie, Paarcoaching und Beratung an, wenn Sie bemerken, dass Sie unter zu hohen und irrealen Idealvorstellungen von "Wahrer Liebe" leiden.
Das Nachlassen der Verliebtheit bei Bindungsstörungen
von Florian Friedrich 10. Januar 2026
Warum trennen sich viele Menschen nach der ersten Verliebtheit zu früh? Idealisierung und Realitätsverzerrung Wenn wir frisch verliebt sind, idealisieren wir oft den/die andere*n, ohne sie/ihn so zu sehen, wie er/sie im tiefsten Innersten wirklich ist und ohne in seinen/ihren authentischen (personalen) Kern zu blicken. Wir sehen sie/ihn dann so, wie wir sie/ihn gerne haben würden. Das Wort „Verliebtheit“ hat sicherlich nicht zufällig die Vorsilbe „ ver- “, weil wir oft irren, wenn wir VERliebt sind, uns etwas vormachen, Frühwarnzeichen nicht beachten oder uns selbst täuschen. Wir leiden in der Verliebtheit unter leichten Symptomen von Realitätsverlust, was uns aber angesichts der vielen Glücks- und Bindungshormone, die der Körper ausschüttet, egal ist. Wir verdrängen in der Regel nur allzu gerne, dass dieser überoptimale Zustand irgendwann auch wieder sein Ende haben wird. In diesem realitätsverzerrten Zustand besetzen wir den anderen Menschen mit Wünschen, Idealvorstellungen und Fantasien, die im Gegenüber gar nicht vorhanden sind. Sogar Unstimmigkeiten und Gegensätze werden positiv gedeutet und idealisiert: „ Gegensätze ziehen sich an “ oder „ wir ergänzen einander “. Diese erste Verliebtheit führt rasch zu einer so starken Bindung, dass sie in der Regel als zu intensiv und damit als anstrengend erlebt wird. Dies ist ein typisches Traumafolgesymptom: Sich immens stark zu binden, bevor wir den/die andere*n gut kennen. Aus diesen Idealisierungen, dem Himmel, wird dann rasch die Hölle. Es kommt zu massiven Kränkungen, Enttäuschungen, zu Ohnmachtserfahrungen und Hass, mit denen die Betroffenen nicht selbstregulierend umzugehen vermögen. Lesen Sie in diesem Artikel, warum Menschen mit Bindungsängsten rasch ihre Partnerschaften beenden, wenn die erste euphorische Verliebtheit schwindet.