Trans*ident - Wie bekomme ich in Salzburg ein Gutachten?

Florian Friedrich • 27. August 2025

Was muss ich tun, um ein positives Gutachten zu bekommen?

Trans*(trans*idente, trans*gender, transsexuelle, genderfluide, non-binäre, diverse) Personen benötigen Gutachten bzw. Stelungnahmen, um mit hormonellen und körpermodifizierenden Maßnahmen zur Angleichung an ihr erlebtes Geschlecht beginnen zu können. Rein formell heißt das Gutachten in Österreich übrigens "Stellungnahme".

Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie im Bundesland Salzburg ein Gutachten bekommen.


Ich biete kostenlose Psychotherapieplätze für Personen an, die trans*ident und wirtschaftlich schwach sind und eine psychotherapeutische Stellungnahme bzw. ein Gutachten benötigen.

Trans*ident - Wie bekomme ich in Salzburg ein Gutachten?

Video: "trans* / transsexuell: Wie bekomme ich in Österreich ein Gutachten?"

Die Voraussetzungen für positive Stellungnahmen („Gutachten“)

Wie bekomme ich eine Stellungnahme?

Die Voraussetzungen für ein fachärztliches Gutachten, um den Personenstand zu ändern und mit hormonellen Maßnahmen zur Angleichung an das Wunschgeschlecht beginnen zu können, sind im Bundesland Salzburg folgende:

  1. Eine begleitende Psychotherapie über einen Zeitraum von mindestens vier bis sechs Monaten im Abstand von zwei bis drei Wochen. Wenn jemand gerade depressiv ist oder unter starken Ängsten oder anderen Belastungen leidet, dann kann eine Sitzung auch wöchentlich sinnvoll sein. Diese Psychotherapie ist bedauerlicherweise verpflichtend und somit ethisch fragwürdig, weil Psychotherapie ja immer freiwillig sein sollte, sie wird von den aktuellen Richtlinien, Leitlinien, den Ämtern, Behörden und den Krankenkassen aber vorgesehen. In Österreich ist dieses Prozedere übrigens kürzer und trans*freundlicher als in Deutschland. Lassen Sie sich somit nicht beunruhigen, wenn Sie auf deutschen Webseiten andere Informationen erfahren.
  2. Nach vier Monaten kann der/die Psychotherapeut*in dann ein psychotherapeutisches Gutachten verfassen und bestätigen, dass seiner/ihrer Einschätzung nach trans*Geschlechtlichkeit vorliegt. Es braucht hierfür unbedingt die Diagnose „F64.0 Transsexualismus“. Diese Diagnose wird auch für Personen gegeben, die sich als divers, genderfluid, non-binary, als agender oder polygender erleben.
  3. Mit diesem Befundbericht geht es dann zu einem/einer Psychiater*in der Wahl, welche/welcher ein fachärztliches Gutachten erstellt, mit dem der Personenstand geändert werden kann und hormonelle Maßnahmen möglich sind. Auf Anfrage gebe ich Ihnen gerne spezialisierte Psychiater*innen bekannt.


Meine Hilfe

Ich schreibe psychotherapeutische Stellungnahmen bzw. Gutachten.



Anmerkung zur Änderung des Personenstandes

Rechtlich betrachtet ist für die Änderung des Personenstandes kein Gutachten notwendig. Allerdings verlangen die Behörden in der Regel ein Gutachten, dass „Transsexualismus“ bzw. trans*Identität vorliegt, bevor sie den Personenstand ändern.

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