Mag. Florian Friedrich, BA
Psychotherapeut (Existenzanalyse)
Mail: florian.friedrich@psychotherapie-salzburg.de
Adressen: Innsbrucker Bundesstraße 47
und Fürstenallee 9
5020 Salzburg
Österreich
Mag. Florian Friedrich, BA
Psychotherapeut (Existenzanalyse)
in Salzburg / Hamburg
Wichtig: Ich kann erst ab Anfang Februar 2025 wieder freie Plätze und Erstgespräche anbieten.
Die Plattform Psychiatrie, ein Zusammenschluss psychosozialer Organisationen in Salzburg, kritisiert die neuen Aufnahmekriterien für die Senior*innenheime in der Landeshauptstadt Salzburg. Menschen, die unter schweren psychischen Erkrankungen leiden, sollen nämlich nicht mehr in städtischen Einrichtungen aufgenommen werden.
Psychische Erkrankungen im Alter sind ein Tabu. Lesen Sie hier von der Debatte in Salzburg: Es geht darum, dass viele Altersheime viel zu wenig Personal haben, um Senior*innen mit schweren psychischen Störungen gut zu pflegen.
Ein Gemeinderats-Beschluss sieht vor, dass Personen, die unter verhaltensauffälligen psychischen Erkrankungen leiden, seit Jänner nicht mehr in den Senior*innenheimen in der Stadt Salzburg aufgenommen werden. Die Sprecherin der Plattform Psychiatrie Mercedes Zsifkovits kritisiert, dass dies zu einer ungerechten Diskriminierung führe: „Ungerecht ist, dass Menschen ausgeschlossen werden mit psychischen Erkrankungen, Menschen mit Alkohol- und Drogenmissbrauch, schweren Psychosen, Demenz sowie auch geistig abnorme Rechtsbrecher. Das ist eine zutiefste Stigmatisierung und widerspricht auch der Haltung der Stadt Salzburg als Menschenrechts-Stadt.“
Auch Anna Schiester, Sozialsprecherin von der grünen Bürgerliste, bezeichnet diese Umstände als einen „Wahnsinn“. Durch das Aufnahmeverbot würden nämlich alte Menschen, die unter schweren psychischen Erkrankungen leiden (etwa unter Sucht, Schizophrenie, Demenz) zwischen der Christian-Doppler-Klinik und zu Hause hin- und hergeschoben. Zuhause sind allerdings viele ältere, alte und hochbetagte Menschen unterversorgt.
Die Sozialstadträtin Anja Hagenauer von der SPÖ verteidigt den Aufnahmestopp. Dieser sei eine Notmaßnahme, der den Betrieb in den Senior*innenheimen schützen soll: „Wir kommen an die Grenzen dessen, was auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten können. Hier braucht es eine fachspezifische Ausbildung, und das kann die Langzeitpflege in Seniorenheimen so nicht leisten.“
Als Psychotherapeut und Angehöriger kann ich mich Frau Hagenauer und dieser Notlösung insofern anschließen, als dass es für alte Menschen und deren Pfleger*innen sehr gefährlich sein kann, wenn sie mit akuten und schweren psychischen Erkrankungen in einem Senior*innenheim untergebracht werden. Eine schwere Schizophrenie oder Psychose mit Selbst- und Fremdgefährdung ist nicht zu unterschätzen und auch für Psychotherapeut*innen eine große Herausforderung – manchmal auch eine Überforderung. Es braucht hier eine engmaschige psychiatrische, psychologische und soziotherapeutische Betreuung und einen hohen Personalschlüssel.
Dennoch kann es nicht angehen, schwer psychisch erkrankte Senior*innen generell und langfristig von der Versorgung auszuschließen und dann im schlimmsten Fall die Pflege den Angehörigen aufzubürden, die ihrerseits wieder schwer überfordert sind und in schädliche psychische Dynamiken hineinkommen (Hilflosigkeit, Verzweiflung, Hass, Gewaltdynamiken).
In Österreich und Deutschland gibt es seit 40 Jahren massive strukturelle Missstände in der Pflege.
So kann es schnell gefährlich werden, wenn Kinder ihre Eltern pflegen oder versorgen, die unter schweren Persönlichkeitsstörungen oder unter Schizophrenie leiden. Kinder von psychisch kranken Eltern (die oft schon ihr ganzes Leben lang psychisch krank waren) sind oft auch als Erwachsene noch schwer traumatisiert und laufen dann Gefahr, retraumatisiert zu werden. Auch körperliche und psychische Gewalt durch Angehörige passieren oft dann, wenn Menschen hilflos werden. Schwere psychische Erkrankungen machen uns allerdings rasch hilflos und verzweifelt, besonders dann, wenn wir Angehörige sind. Aus der Hilflosigkeit und Enge heraus kann es dann zu schweren Handlungen psychischer, emotionaler und körperlicher Gewalt kommen.
Der Aufnahmestopp darf daher nur eine Übergangslösung sein, welche Zeit verschafft um DRINGEND NOTWENDIGE STRUKTURELLE REFORMEN im Bereich der Pflege und sozialpsychiatrischen Betreuung und Pflege anzugehen und rasch umzusetzen.