Agoraphobie und Klaustrophobie – psychologische Hilfe

Florian Friedrich • 18. September 2023

Angstkonfrontation in Salzburg, Hamburg, Wien und München

Ich biete psychologische Hilfe und Psychotherapie bei Agoraphobie und Klaustrophobie an. Ich arbeite mit verhaltenstherapeutischen und existenzanalytischen Ansätzen.

Agoraphobie und Klaustrophobie – psychologische Hilfe

Was ist Agoraphobie?

Bei der Agoraphobie handelt es sich um die Angst, über große, freie Plätze zu gehen, aber auch die Angst, überhaupt das Haus zu verlassen oder die Angst vor großen Menschenmengen.

Die Angst, sich nicht an einen sicheren Ort zurückziehen zu können, steht hier im Vordergrund. Beängstigend bei der Agoraphobie sind der geschlossene, aber auch der zu weite Raum, der keine Grenzen aufweist. Auch dort kann man sich verlieren, außer man läuft ganz am Rand. Oder Menschen gehen gebückt über den großen Platz, um das Sichtfeld zu verringern.

Film: "Was ist eine Agoraphobie?"

Was ist Klaustrophobie?

Die Klaustrophobie hingegen macht sich dann bemerkbar, wenn der Raum ganz eng wird, etwa beim Liftfahren oder beim Erstellen einer Computertomographie, wenn man in der Röhre liegen muss.

Beide Phobien haben gemeinsam, dass der/die Betroffene den Ort nicht schnell und augenblicklich verlassen kann. Er/sie fühlt sich völlig ausgeliefert. 


Die Diagnose

Folgende Symptome müssen vorliegen, damit die Agoraphobie diagnostiziert werden kann, wobei alle Kriterien erfüllt sein müssen: 

  • Die psychischen und vegetativen Symptome müssen primäre Manifestationen der Angst sein. Sie dürfen nicht auf anderen Symptomen wie Wahn- oder Zwangsgedanken beruhen.
  • Die Angst muss in mindestens zwei der umschriebenen Situationen auftreten: in Menschenmengen, auf öffentlichen Plätzen, bei Reisen mit weiter Entfernung von Zuhause oder bei Reisen alleine. 
  • Es besteht eine deutliche emotionale Belastung durch das Vermeiden der phobischen Situation. Die betroffenen Menschen haben die Einsicht, dass ihre Angst übertrieben ist.
  • Mindestens einmal nach dem Auftreten der Störung müssen in der befürchteten Situation zwei Angstsymptome vorhanden gewesen sein. 
  • Die Angstsymptome beschränken sich ausschließlich oder vornehmlich auf die gefürchtete Situation oder auf Gedanken daran. 
  • Zusätzlich gibt es eine Unterscheidung bei Vorliegen oder Fehlen einer Panikstörung (F40.00 ohne Panikstörung oder F40.01 mit Panikstörung)
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