Mag. Florian Friedrich, BA
Psychotherapeut (Existenzanalyse)
Mail: florian.friedrich@psychotherapie-salzburg.de
Adressen: Innsbrucker Bundesstraße 47
und Fürstenallee 9
5020 Salzburg
Österreich
Mag. Florian Friedrich, BA
Psychotherapeut (Existenzanalyse)
in Salzburg / Hamburg
Wichtig: Ich kann erst ab Anfang Februar 2025 wieder freie Plätze und Erstgespräche anbieten.
Auch während Ausgangssperren wegen Corona / Covid 19 sind Psychotherapie, psychologische Beratung und psychologische Hilfe Vorort in einer Praxis immer erlaubt.
Psychotherapie zählt zur Grundversorgung von Menschen im Hinblick auf ihre psychische und physische Gesundheit. Psychotherapie und jeder Form der psychologischen Hilfe sind Gesundheitsleistungen und dürfen deshalb auch während der nächtlichen Ausgangssperre in Anspruch genommen werden.
Selbstverständlich können Sie mich weiterhin persönlich in meiner psychotherapeutischen Praxis besuchen.
Psychotherapie, psychologische Beratung, Sexualtherapie etc. sind nämlich systemrelevant und zählen zu den notwendigen Grundbedürfnissen und Gesundheitsleistungen. Sie dienen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse und sind daher auch nach 20 Uhr gestattet. Manche Menschen können eben erst nach der Arbeit in die Psychotherapie kommen, und da kann es schon passieren, dass man die Praxis erst nach 20 Uhr wieder verlässt. Auch bei abendlichen Ausgangsbeschränkungen dürfen Sie das Haus verlassen, um Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Gerne gebe ich Ihnen eine Bestätigung (ähnlich der Bestätigung eines Arztbesuches) für etwaige behördliche Kontrollen mit, in der ich bestätige, dass Sie eine gesundheitliche Leistung bei mir in Anspruch genommen haben.
Aufgrund der Einschränkungen wegen COVID-19 biete ich zudem sämtliche meiner Leistungen auch über Videoportale oder telefonisch an.
Hierunter fallen Psychotherapie, psychologische Beratung, Sexualtherapie, Sexualberatung, Paartherapie, Paarberatung, Ehetherapie, Eheberatung, Beratung bei Burnout und Stress, Berufs- und Karrierecoaching.
Gesundheit wird von Menschen als eines unserer höchsten Güter erlebt. Gerade das Jahr 2020 bringt aufgrund massiver Einschnitte und Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie von COVID-19 Menschen an ihre Limits. Nicht nur Einzelpersonen sind davon Betroffen, sondern auch Paare und Familien leiden unter der aktuellen Situation. Menschen, die bereits zuvor psychische Probleme oder Erkrankungen hatten, geht es nun oft noch schlechter.
Selbstverständlich ist es auch möglich, Psychotherapie, Sexualtherapie, Paartherapie und Hilfe über das Telefon oder Videoportale (Skype, Zoom, Teams …) in Anspruch zu nehmen, aber viele Menschen brauchen die räumliche Nähe zur Psychotherapeutin*/zum Psychotherapeuten*.
Umso wichtiger ist es, dass jede*r/, die/der Hilfe benötigt schnellen und unbürokratischen Zugang zu psychologischer Hilfe und Psychotherapie erhält. Aus diesem Grund zählt Psychotherapie, Paartherapie und psychologische Hilfe in jeder Form auch zu jenen Grundbedürfnissen, welche während der Ausgangssperre (im "Lockdown") in Anspruch genommen werden dürfen. D.h. Sie dürfen auch am Abend oder in der Nacht das Haus verlassen, um Psychotherapie und psychologische Hilfe zu erhalten.
Auch eine Paartherapie kann unter die Abdeckung notwendiger Grundbedürfnisse fallen, vor allem dann, wenn die Betroffenen einen psychischen Leidensdruck verspüren (was fast immer der Fall ist, denn warum sollte man sonst eine Paartherapie machen?). Eine Paartherapie kann den Leidensdruck vermindern und wirkt zudem präventiv, wenn es um physische und psychische Gewalt innerhalb der Partnerschaft geht.
Falls Sie dennoch Sorge haben, wenn Sie am Abend das Haus verlassen, um psychologische oder psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen, dann fragen Sie Ihre Psychotherapeutin*/Ihren Psychotherapeuten* um Rat. So ist es z.B. möglich, für etwaige behördliche Kontrollen der abendlichen Ausgangssperre, dass Ihnen Ihre Psychotherapeutin*/Ihr Psychotherapeut* eine Bestätigung ausstellt (ähnlich einer ärztlichen Bestätigung), auf der vermerkt ist, dass Sie eine Gesundheitsleistung bei ihr/ihm in Anspruch nehmen. Die Diagnose und der Grund der Behandlung sollten natürlich nicht auf dieser Bestätigung vermerkt sein.
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat übrigens betont, dass man keine Beweise dafür vorlegen muss, warum man in der Nacht draußen ist. Man muss den Polizeibeamt*innen nur glaubhaft machen, dass man einen triftigen Grund dafür hat.
Psychotherapie und jeder Form der psychologischen Hilfe sind Gesundheitsleistungen und dürfen auch während der Ausgangsbeschränkungen (umgangssprachlich, wenn auch nicht juristisch präzise als "Ausgangssperre" bezeichnet) in Anspruch genommen werden – und zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit.